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4. Versorgungsbericht Baden-Württemberg veröffentlicht
Die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg haben im Januar 2026 den „4. Versorgungsbericht zur ambulanten medizinischen, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung von traumatisierten Geflüchteten in Baden-Württemberg“ veröffentlicht.
Wir dokumentieren an dieser Stelle einige Kernforderungen des Berichts (siehe S. 5-7):
Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) brauchen eine verlässliche, nachhaltige und am Versorgungsbedarf ausgerichtete finanzielle Absicherung aus öffentlichen Mitteln. Dies senkt die bürokratische Belastung für PSZ-Mitarbeitende und fördert Planungssicherheit sowie die Nachhaltigkeit der angebotenen Leistungen. Die seit 2023 eingerichtete institutionelle PSZ-Förderung durch das Land Baden-Württemberg brachte Verbesserungen; die Höhe der Förderung ist jahresübergreifend aber nicht verlässlich stabil und macht nur einen kleinen Anteil des Gesamtbedarfs der PSZ aus.
Der Ausbau und die Finanzierung von professioneller Sprachmittlung im Gesundheitswesen muss verbindlich geregelt werden. Geboten wäre ein gesetzlich verankerter Anspruch, der auch AsylbLG-Betroffene einschließt. Die Behandlungssicherheit und -qualität würde so enorm verbessert. Die Vergütung der professionell Sprachmittelnden sollte ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit entsprechen und ihnen ermöglichen, Schulungen/Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Landesregierung plädierte 2021 für eine Kostenübernahme der Sprachmittlung durch den Bund. Angesichts nicht absehbarer bundesweiter Regelungen muss sie (Übergangs-)Regelungen finden.
Den PSZ muss unbürokratisch ermöglicht werden, Therapiekosten jenseits der Ermächtigungsregelung abzurechnen. Zudem sollten Landkreise für Geflüchtete, denen Leistungen nach dem AsylbLG zustehen, die Kosten für erforderliche psychotherapeutische Behandlungen und sprachmittlungsgestützte Krisenintervention übernehmen und die Beantragung und Abrechnung durch die PSZ vereinfachen.
Behandlung von Traumfolgen der Geflüchteten als Prävention begreifen und die PSZ in der Grundversorgung verankern: Aus dem Arbeitsalltag der PSZ ist bekannt, dass die Nichtbehandlung psychischer Traumafolgen mit einem erhöhten Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung einhergehen kann. Die rechtzeitige Behandlung von traumatisierten Geflüchteten kann also das Risiko für Suizide und auch für aggressive Handlungen gegen Andere senken. Psychosoziale Zentren sollten deshalb Teil der Grundversorgung sein. Ohne sie bleiben viele Überlebende von Folter und Krieg unversorgt – was neben dem individuellen Leiden mit hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft einhergeht.
Es ist dringend ein fachliches diagnostisches Angebot flächendeckend und systematisch in den Erstaufnahmeeinrichtungen umzusetzen.
Die Entwicklung eines landesweiten, multidisziplinären Behandlungskonzepts unter Einbeziehung aller relevanten Institutionen sollte vorangetrieben werden.
Die Bedarfsplanungen müssen angepasst und Förderprogramme seitens des Landes sollten aufgesetzt werden, um ambulante psychotherapeutische Versorgung (auf dem Land) attraktiver zu machen.
Politisch Verantwortung übernehmen: Im gesellschaftlich-politischen Diskurs über (traumatisierte) Geflüchtete ist seit dem letzten Versorgungsbericht zunehmend eine ablehnende Haltung durch populistische Strömungen festzustellen. Deshalb sollten Entscheidungsträger in Politik, Gesundheitswesen und Gesellschaft in der Diskussion über den Umgang mit dieser hoch vulnerablen Gruppe wieder stärker den präventiven Wert und die erwiesene Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration von Geflüchteten durch die oben genannten Maßnahmen kommunizieren.


