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Pressemitteilung: Neue EU-Maßnahmen besonders dramatisch für Folterüberlebende
Pressemitteilung anlässlich des Tags zur Unterstützung von Folteropfern von Refugio Stuttgart e.V.
Stuttgart, 24.6.2026. Viele Geflüchtete sind vor Folter, unrechtmäßigen Inhaftierungen oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen aus ihren Heimatländern geflohen. Die im Juni beschlossene europäische Rückkehrverordnung sieht unter anderem eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie schnellere Abschiebungen vor. Aus Sicht von Refugio Stuttgart e.V. wirken diese Restriktionen akut gesundheitsgefährdend auf Folterüberlebende. Anlässlich des Tags zur Unterstützung von Folteropfern am 26. Juni fordern wir daher: Versorgung statt Haftandrohung!
Mehr als ein Viertel der Klient:innen, die im Jahr 2025 bei Refugio Stuttgart in Behandlung waren, wurden in ihren Heimatländern gefoltert. Betroffene gelten als besonders schutzbedürftig und vulnerabel, da Foltererfahrungen besonders gravierende psychische Folgen haben.
In unserer psychosozialen Beratungsstelle für traumatisierte Geflüchtete erleben wir, wie die Angst vor Abschiebung in vielen Fällen eine Zuspitzung der Symptomatik bis hin zu akuter Suizidalität verursacht. Eine erneute Inhaftierung im Rahmen einer Abschiebehaft kann Betroffene zudem massiv retraumatisieren.
Menschen mit Foltererfahrung können im Rahmen der neuen Regelungen inhaftiert werden
Die Angst vor Abschiebung und Abschiebehaft ist für Folterüberlebende dabei nicht unbegründet, denn längst nicht immer wird die Vulnerabilität erkannt. „Aufgrund der psychischen Traumatisierung fällt es vielen schwer, in der Anhörung zum Asylverfahren über die Folter zu sprechen“, sagt Diplom-Psychologin Ulrike Schneck, Vorstand und fachliche Leitung von Refugio Stuttgart. Künftig müssten Ankommende dies bereits in den ersten Tagen tun, um kein beschleunigtes Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen zu erhalten. „Aus psychologischer Sicht ist das völlig unverantwortlich, stattdessen braucht es dafür Zeit und einen geschützten therapeutischen Rahmen.“
Darüber hinaus erlaubt es die neue Rückkehrverordnung, dass auch Menschen mit anerkannter Vulnerabilität bis zu zwei Jahre in Abschiebehaft genommen werden können. Schneck erklärt: „Man muss sich vorstellen, dass Personen, die infolge von Folter- und Gewalterfahrungen im Heimatland psychisch belastet oder erkrankt sind, hier in Deutschland erneut in Haft kommen – obwohl sie keine Straftat verübt haben! Wir sehen dies als Verstoß gegen die Menschenrechte.“
Deutschland ist zur Versorgung von Folterüberlebenden rechtlich verpflichtet
Stattdessen ist gerade in solchen Fällen eine umfangreiche medizinische und psychotherapeutische Versorgung notwendig und menschenrechtlich geboten. Dazu hat sich Deutschland durch Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention auch verpflichtet. Unter haftähnlicher Unterbringung im Grenzverfahren und der erweiterten Abschiebehaft ist eine verantwortliche Versorgung nicht durchführbar. Refugio Stuttgart e.V. fordert daher die Bundesregierung auf, Abschiebehaft für besonders vulnerable Gruppen wie Folterüberlebende ganz auszuschließen: Versorgung statt Haftandrohung!
Kontakt:
Ulrike Schneck, Fachliche Leitung Refugio Stuttgart e.V., u.schneck@refugio-stuttgart.de
Refugio Stuttgart e.V. ist ein Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Geflüchtete mit Hauptstelle in Stuttgart und Regionalstelle in Tübingen.
www.refugio-stuttgart.de


