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Pressemitteilung: Trauma und Recht auf Asyl

Recht auf Asyl: Traumafolgestörungen vor Gericht berücksichtigen
Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember wirbt Refugio Stuttgart e.V. dafür, dass mehr Richterinnen und Richter Fortbildungen zu Traumafolgestörungen im Kontext von Flucht erhalten. Zudem empfiehlt Refugio Stuttgart Verwaltungsgerichten, öfter auf die Möglichkeit eines unabhängigen Gutachtens zurückzugreifen.

 

Die Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den eigenen Asylantrag gerichtlich vorzugehen, ist eine bedeutende Errungenschaft unseres Rechtsstaates. Im Jahr 2021 gab es an den Verwaltungsgerichten ca. 57.500 solcher Verfahren.

„Ein ablehnender Asylbescheid stellt für jeden Menschen eine ungeheure Belastung dar, da ein solcher unmittelbar mit der Angst vor Abschiebung einher geht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in den Befragungen durch das BAMF nicht in der Lage waren, ihre traumatischen Erlebnisse im Heimatland und auf der Flucht ausführlich zu schildern“, berichtet Ulrike Schneck. Refugio Stuttgart setzt sich deshalb dafür ein, dass bereits bei der Ankunft in Deutschland ein Verfahren zur Früherkennung von psychischen Belastungen existiert. Dies ist wichtig, damit Traumafolgestörungen bei der Entscheidung über das Asyl berücksichtigt werden können und eine schnelle Behandlung beginnen kann.

Vor Gericht stellt sich häufig die Frage, wie die Folgen einer möglichen Traumatisierung eingeschätzt werden können, damit ein angemessenes Urteil gefällt werden kann. „Nach unserer Erfahrung hängt es sehr von der Vorerfahrung und dem Wissen einzelner Richterinnen und Richtern ab. Wenn sie bereits Kenntnisse über Traumafolgestörungen haben, können diese in die Befragung der Klägerinnen und Kläger einfließen und zu besseren Ergebnissen führen.“, so Ulrike Schneck. Refugio Stuttgart e.V. möchte sich deshalb in Zukunft stärker in der Fortbildung von Richterinnen und Richtern engagieren. Zudem empfiehlt die Organisation den Verwaltungsgerichten, öfter als bisher üblich auf die Möglichkeit zurückzugreifen, psychiatrische Gutachten einzuholen. Auch hier gibt es einen Weiterbildungsbedarf, da bis heute nur wenige Gutachterinnen und Gutachter auf diese Fragestellungen spezialisiert sind.

 

Kontakt:

Ulrike Schneck, Fachliche Leitung, u.schneck@refugio-stuttgart.de; Tel: 0771-969832-69

 

 

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