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Verschwunden aber nicht vergessen - Gewaltsames Verschwindenlassen im Kontext von Flucht und Migration

Das Risiko für Migrant:innen und Menschen auf der Flucht, Opfer von gewaltsamen Verschindenlassen zu werden, hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Vor diesem Hintergrund hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und im September 2023 einen Rechtskommentar hierzu verabschiedet. Für Refugio Stuttgart e.V. war dies der Anlass, Barbara Lochbihler nach Stuttgart einzuladen. Sie ist seit 2019 Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen. Zuvor war sie zehn Jahre lang Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland und von 2011 bis 2019 Mitglied im Europäischen Parlament.

UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen

Bei der gut besuchten Veranstaltung im Rahmen der „30 Tage im November. Von Wert der Menschenrechte“ berichtete Frau Lochbihler über die Arbeit des Ausschusses, der für die Überwachung des Internationalen Abkommens gegen das Verschwindenlassen zuständig ist. So hat der Ausschuss sich Anfang 2023 mit der Umsetzung des Abkommens in Deutschland beschäftigt. Im Jahr davor war Frau Lochbihler mit einer Delegation des Ausschusses im Irak. Der Irak ist neben Mexiko das Land, aus dem am meisten Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen bekannt sind, unter anderem im Kontext des Völkermords an den Jesid:innen. In Einzelfällen kann der Ausschuss aktiv werden, indem er den jeweiligen Staat auffordert, die vermisste Person aufzufinden. Dies gilt jedoch nur für Fälle, in denen ein aktives Verschwindenlassen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure angenommen werden muss. Zudem muss der angesprochene Staat das Abkommen ratifiziert, also in nationales Recht überführt haben.

Gewaltsames Verschwindenlassen auf der Flucht

Im Kontext von Flucht und Migration besteht eine besondere Gefahr, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden. Das liegt daran, dass der rechtliche Status insbesondere in Transitstaaten oft prekär ist. Zudem kommt es an den Aussengrenzen regelmäßig zu sogenannten Pushbacks zurück über die Grenze oder auf das Meer. Der Rechtskommentar kommt hier zu der eindeutigen Antwort, dass dies rechtswidrig sind. Er beschreibt zudem die Rechte von Verschwundenen in Bezug auf Wiedergutmachung und die Rechte von Angehörigen auf Auskunft und Unterstützung bei der Suche nach Verschwundenen. Im Gespräch zwischen Frau Lochbihler und den Anwesenden wurde zudem auf die schwierige psychosoziale Lage von Geflüchteten eingegangen, die auf der Flucht Angehörige verloren und bis heute keine Kenntnis davon haben, ob diese Opfer eines Verbrechens geworden sind. Die Vielschichtigkeit der Thematik und die intensive Beschäftigung von Frau Lochbihler und des Ausschusses mit diesen Fragen hat alle Beteiligten sehr beeindruckt.

Weitere Infomationen zum Thema

Rechtskommentar: Download (Deutsch) Download (Englisch)

Website Barbara Lochbihler Link

Website Deutsches Institut für Menschenrechte Link

Website Koalition gegen Verschwindenlassen Link

Website Suchdienst des Deutschen Roten Kreuz Link

 

www.demokratie-leben.de

 

 

 

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